Sofern
eine Rechtsschutzversicherung besteht,
sind wir beauftragt, Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung einzuholen. Die Kosten-Abwicklung erfolgt gegenüber der Rechtsschutzversicherung. Die
erzielte Abfindung steht Ihnen ohne Abzüge in voller Höhe zu.
Allenfall ist von Ihnen eine mit Ihrer Rechtsschutzversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung zu bezahlen.
Keine Rechtsschutzversicherung? Dann kommt eine Prozessfinanzierung in Betracht. Dann besteht für Sie bei einem verlorenen Prozess dennoch garantiert kein Kostenrisiko!
Sofern keine Rechtsschutzversicherung besteht,
kann die Finanzierung der Kündigungsschutzklage über einen Prozessfinanzierer gegen Erfolgsbeteiligung erfolgen. Wir arbeiten regelmäßig mit der LPF Löwen-Prozessfinanz GmbH zusammen. Übernimmt die LPF Löwen-Prozessfinanz GmbH die Prozessfinanzierung, dann trägt diese sämtliche anfallenden Gerichtskosten, einschließlich eventueller Zeugenkosten, Sachverständigenkosten und Anwaltskosten gegen eine Erfolgsbeteiligung von 30 % der Brutto-Abfindung. Auch wenn im Ausnahmefall der Prozess verloren geht und keine Abfindung erzielt werden kann, bleibt das gesamte Verfahren für Sie kostenfrei, Sie können also garantiert kein Geld verlieren. Gerne kann von Ihnen jedoch auch ein anderer Prozessfinanzierer Ihres Vertrauens genannt werden.
Sobald uns Ihre Auftragserteilung vorliegt werden wir uns umgehend mit dem Prozessfinanzierer in Verbindung setzen und einen Antrag auf Prozessfinanzierung stellen.
Es wird darauf hingewiesen, dass für eine Prozessfinanzierung folgende Voraussetzungen vorliegen müssen:
- Es liegt keine Betriebsschließung vor.
- Es liegt keine Insolvenz auf Ihrer Seite oder auf Arbeitgeberseite vor
- Es laufen keine Lohnpfändungen gegen sie.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Mandatsverhältnis nur zustande kommt, sofern der Prozessfinanzierer die Deckungszusage erteilt und von uns der Klageauftrag angenommen wird.