Verhandlungsauftrag
Es liegt noch keine Kündigung vor, das Arbeitsverhältnis soll jedoch zu bestmöglichen Bedingungen beendet werde
Voraussetzungen:
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Ihr Arbeitgeber hat Ihnen bereits ein Aufhebungsgebot unterbreitet oder einen Beendigungswunsch geäußert
- Sie sind bereits länger als sechs Monate beschäftigt
- Ihr Arbeitgeber beschäftigt mehr als zehn Mitarbeiter
Konkrete Vorgehensweise:
Wir sind bundesweit tätig und an sämtlichen Arbeitsgerichten zugelassen.
Sobald Ihr Arbeitgeber ein Aufhebungsangebot unterbreitet oder einen Beendigungswunsch geäußert hat bedarf es der professionellen und taktisch richtigen Verhandlungsführung um das Arbeitsverhältnis zu bestmöglichen Bedingungen zu beenden, ohne dass eine Sperrfrist bei der Arbeitsagentur erfolgt.
Gerne werden diese Verhandlungen von uns übernommen.
- Die Auftragserteilung und die erforderlichen Stammdaten können digital erteilt werden
- Die Hereingabe bestimmter, weniger Unterlagen erfolgt grundsätzlich online mit dem Auftragsformular
- Die Hereingabe einer Vollmacht erfolgt ebenso online mit dem Auftragsformular
Im weiteren Verlauf setzen wir uns mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung und werden uns in besonderer Weise für Sie einsetzen, eine möglichst hohe Abfindung zu erzielen.
Allerdings sollten Sie in diesem Stadium keinesfalls mit Ihrem Arbeitgeber kommunizieren, dass von Ihnen ebenfalls eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewünscht wird.
Im Regelfall gelingt es uns, aufgrund unserer langjährigen Erfahrung, sehr gute Ergebnisse zu erzielen. In den Verhandlungen sind neben der Abfindung auch weitere Punkte, wie Beendigungszeitpunkt, Urlaubsabgeltung, Zeugnis, ausstehender Lohn u. ä. rechtssicher zu regeln.
Über den Verlauf der Verhandlungen unterrichten wir Sie regelmäßig und werden ein finales Ergebnis nur mit ihrer Zustimmung abschließen.